Whistleblowing - EU-Richtlinie 2019/1937
Whistleblowing
Whistleblowing - EU-Richtlinie 2019/1937
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 über die sogenannte Whistleblowing-Disziplin verpflichtet das neue italienische Gesetz private und öffentliche Einrichtungen, ein Verfahren und interne Meldewege einzurichten, die ein Höchstmaß an Vertraulichkeit für Whistleblower gewährleisten, d. h. für Personen, die Verstöße gegen nationales oder EU-Recht melden, von denen sie in einem arbeitsbezogenen Kontext Kenntnis erlangt haben. Der Schutz wird auf eine ganze Reihe von Hinweisgebern ausgeweitet, die nicht nur Arbeitnehmer sind, sondern auch externe Beteiligte (d. h. Berater, Unterauftragnehmer und Verkäufer, "Vermittler" wie Verwandte des Hinweisgebers) einbeziehen.